Gestaltungs- und Erschliessungsplanung

Die Sondernutzungsplanung umfasst im Kanton Aargau den Gestaltungs- und den Erschliessungsplan. Die in der Sondernutzungplanung erlassenen Vorschriften ergänzen, überlagern oder verdrängen die bestehenden Vorschriften der allgemeinen Nutzungsplanung. 

Mittels Sondernutzungsplanpflichten kann die Gemeinde konkrete Zielvorgaben und Rahmenbedinungen für die Entwicklung eines Gebietes in der Bau- und Nutzungsordnung grundeigentümerverbindlich festlegen. Basierend auf diesen Zielvorgaben ist vor Eingabe eines Baugesuchs ein entsprechender Gestaltungsplan zu erarbeiten.

Dieses umfassende Planungsinstrument bezweckt insbesondere die Abstimmung von konkreten Planungsvorhaben mit anderen raum- und umweltrelevanten Vorhaben und wird im Zeitalter der qualitativen Innenentwicklung immer wichtiger.    


Referenzen:

Abgeschlossene Arbeiten:

 

Laufende Arbeiten:

  • Gemeinde Boswil - Gestaltungsplan Obermühle AG (seit 2017)